Die renommierten »CityARTists«-Kunstpreise werden 2023 zum vierten Mal verliehen. Erneut schreibt das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstler:innen aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus.
Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler:in und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstler:innen aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet. Die Verleihung findet wieder im Herbst im Rahmen ei- ner feierlichen Veranstaltung in einer der Mitgliedsstädte statt.
Folgende Städte nehmen teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duis- burg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und Wuppertal.
Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler:innen, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstel- lungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstler:innen, die sich in den Vorjahren be- worben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTists- Preisträger:innen können sich leider nicht erneut bewerben.
Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts/Kulturbüros der Stadt eine/n Künstler:in aus und schlägt sie/ihn der zentralen Jury des NRWKS vor. Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen. Die Bewerbung (ma- ximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten: einen künstlerischen Le- benslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal 2 Sei- ten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maß- geblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal 2 Seiten in einem PDF) erwartet, in dem u.a. die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin/des Künstlers maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Kultur- amt/Kulturbüro fristgerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.
Die Ausschreibungsfrist endet am 28. April 2023. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens bis zum 30. September 2023 bekannt gegeben.
Bewerber:innen richten ihre Bewerbung an das Kulturamt/Kulturbüro ihrer Stadt. Alle Informationen zur Ausschreibung sowie auch weiterführende Links zu den Preisträger:innen der Jahre 2020 bis 2022 finden sich auf der Webseite www.cityartists.de.